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Neue Pflichten für Eigentümer und Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen
Die nationale Umsetzung der europäischen Verordnungen und Normen – z.B. EU-VO 2037/2000, EU-VO 842/2006 (F-Gase), DIN EN 378, oder die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchicht V), wird die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und die Kälte-Klima-Fachbetriebe heute und in Zukunft vor neue Aufgaben stellen. Dazu zählen u.a. umfangreiche Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung, Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen.
EU-Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 (FCKW, H-FCKW)
Artikel 17 (1) Austreten geregelter Stoffe Es werden alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um ein Austreten von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Im Besonderen werden ortsfeste Einrichtungen, die mehr als 3 kg Kältemittel enthalten, jährlich auf Undichtigkeiten überprüft.
EU-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (FKW, H-FKW)
Artikel 3 (2) Reduzierung der Emissionen Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal, das den in Artikel 5 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden:
- a)Anwendungen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens alle zwölf Monate auf Dichtheit kontrolliert; dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten;
- b)Anwendungen mit 30 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens alle sechs Monate auf Dichtheit kontrolliert;
- c)Anwendungen mit 300 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens alle drei Monate auf Dichtheit kontrolliert.
Information über Verbot Kältemittel Chlordifluormethan (R 22)
Seit dem 1.Januar 2000 ist es in Deutschland verboten, Anlagen mit dem Kältemittel Chlordifluormethan (R 22) in Verkehr zu bringen. Ab 01.01.2010 ist das Auffüllen von Chlordiflourmethan (R 22) an bestehenden Anlagen verboten, sodass somit die Anlagen zu diesem Zeitpunkt außer Betreib genommen werden müssten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Kälte-Dienst Marold GmbH
Pfromäckerstr. 9,
73432 Aalen-Unterkochen
Tel 07361 / 52 66 90
Fax 07361 / 52 66 999
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